Rechtsschutz/Haftpflicht

Rechtsschutz

(zur Durchsetzung von berechtigten Ansprüche bei Dritten)

Wird meistens in Paket mit folgenden Bausteinen (mit / ohne Selbstbehalt) angeboten:

  • Privatrechtschutz
  • Berufsrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Wohnrechtsschutz (für Mieter und Hausbesitzer)
  • Vermieterrechtsschutz

Achtung: Bau, Kauf und Verkauf von Immobilien sind grundsätzlich ausgeschlossen

 

Haftpflicht

(um ungerechtfertigten Forderungen abzuwehren sowie berechtigte Ansprüche von Dritten zu regulieren)

Wird in zwei Gruppen geteilt

  1. Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung bewahrt davor, aus dem Privatvermögen Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen zu müssen. Sollte es zu einer gerichtlichen Klärung der Schuldfrage kommen, können auch Rechtsbeistand und die Prozesskosten getragen werden

Die private Haftpflichtversicherung bietet Schutz bei Personenschäden, Sachschäden und eventuell daraus resultierenden Vermögensschäden:

  • Personenschäden (wenn durch eigenen Verschulden Personen verletzt werden)
  • Sachschäden (wenn Sachen durch eigenen Verschulden beschädigt oder zerstört werden) Beispiel: Sie besuchen Freunde und verbrennen mit Ihrer Zigarette Sofa oder Teppich. Achtung: Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sowie Tätigkeitsschäden sind ausgeschlossen
  • Vermögensschäden (bei Schäden an Vermögen, z.B. Verdienstausfall)

Die Privathaftpflicht gilt übrigens nicht bei Schäden, die als Kfz-Lenker verursacht werden. Dafür muss eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

  1. Betriebshaftpflichtversicherung

Bei der Betriebshaftpflicht (gewerbliche Haftpflicht) gibt es grundsätzlich folgende Deckungsformen:

  • Betriebshaftpflicht

Deckt Risiken ab die aus dem Betrieb eines Unternehmens/Gewerbe entstehen. Versichert sind hier Personen-/und Sachschäden sowie daraus abzuleitende Vermögensschäden.

Auch hier geht es um Prüfung von Ansprüchen, Abwehr unberechtigter Ansprüche und Schadensregulierung.

Reine Vermögensschäden (z.B. aus Planungs-/Beratungsfehler) sind allerdings hier nicht versichert. Dafür gibt es die Berufshaftpflichtversicherung bzw. die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung

  • Berufshaftpflichtversicherung

Bietet grundsätzlich dieselben Deckungen der Betriebshaftpflicht (entstandene Schäden zu regulieren und unberechtigte Schäden abzuwehren) sowie die Abdeckung reiner Vermögenschäden und ist sehr wichtig für Selbständige/Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Berater, usw…).

Für bestimmte Berufsgruppen gibt es eine gesetzlich verpflichtende Berufshaftpflicht (über Kammer-Gruppenverträge). Die Deckungen sind aufgeteilt nach Berufsgruppen (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, usw…), bzw. nach Tätigkeiten (Hotellerie, Vereine, Land- und Forstwirtschaft, Schulen, usw…)

  • Vermögenschadenshaftpflichtversicherung

Hier können sämtliche (abgeleitete und reine) Vermögensschäden reguliert werden, d.h. auch wenn sie nicht in Verbindung mit einem Personen- oder Sachschaden stehen (Beispiel: Planungs- und Beratungsfehler)

Sehr sinnvolle Deckung für Gewerbetreibende: hauptsächlich für beratende Gewerbe (siehe auch oben), weniger für Handwerksbetriebe.