Berufsunfähigkeit ist die dauernde (mehr als 6 Monate) krankheits-, unfall- oder invaliditätsbedingte Unfähigkeit einer Person, ihren Beruf auszuüben.
Erwerbsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Betroffene gesundheitlich imstande wäre, einen anderen, jedoch gegebenenfalls sozial weniger angesehenen oder mit (erheblichen) Einkommenseinbußen verbundenen Beruf auszuüben.
Wer in Österreich sozialversichert ist, hat bei Berufsunfähigkeit grundsätzlich Anspruch auf staatliche Pensionsleistungen. Die Berufsunfähigkeit wird durch Sachverständige festgestellt.
Die staatliche Berufsunfähigkeitspension liegt unter dem Einkommen, das jemand zuletzt in seinem Beruf bezogen hat.
Seit der letzten Sozialversicherungsreform (01.01.2014) hat sich die finanzielle Situation bei der Berufsunfähigkeit in Österreich deutlich verschlechtert. Die Vorsorgelücke zum Nettogehalt hat sich noch erheblich vergrößert (zwischen 40% und 70%).
Wer seinen bisherigen Lebensstandard aufrechterhalten will, sollte deswegen durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung private Vorsorge treffen.
Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Zustand ärztlich bestätigt und von der Versicherung anerkannt sein. Im Allgemeinen zahlen Versicherungen schon bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent, gemessen am zuletzt ausgeübten Beruf bzw. der zuletzt ausgeübten Tätigkeit.
Mit einer privaten Berufsunfähigkeitversicherung können
- sowohl die Erwerbsunfähigkeit, wie auch
- die Beitragsbefreiung versichert werden
Da es sich grundsätzlich eine prämienintensive Deckung handelt, wird empfohlen so früh wie möglich zu beginnen.
Empfohlen wird diese Versicherung für folgende Zielgruppen:
- für junge Leute, da Prämien besonders günstig
- für Familien, zur Absicherung der Existensgrundlage
- für Selbständige