Beim Bau eines Privathauses oder einer Gewerbeimmobilie sind folgende Deckung zu berücksichtigen:
Bauwesen-Versicherung:
für die Absicherung des im Bau befindlichen Objektes selber. Wichtige Grundsicherung für jeden Bauherrn, da Baustellen sehr gefahrenreich sind. Sie schützt den Bauunternehmer bzw. den privaten Bauherrn vor Schäden am Roh- und Neubau. Sie kann auch als Neubau-Vollkaskoversicherung bezeichnet werden. Gedeckt sind z.B. Schäden durch:
- Feuer, Sturm, Hagel
- Schneedruck, Erdrutsch, Hochwasser
- Vandalismus
- Diebstahl
Die Deckung endet mit der Fertigstellung des Gebäudes. Möchte man sich auch nach der Bauphase absichern (empfehlenswert bei größeren Baustellen), so kann eine Nachhaftungsfrist (Extended Maintenance) auf 3 Jahre abgeschlossen werden.
Bauherrenhaftlicht- Versicherung
für die Absicherung des Bauherrn gegenüber Regressansprüche Dritter bei Schäden an Personen und Sachen sowie Abwehr von unzulässigen Schadensforderungen während der Bautätigkeit. Grundsätzlich trägt der Bauherr die Verantwortung für die ordentliche Absicherung der Baustelle, auch wenn ein Bauunternehmer/Bauleiter eingesetzt wird. Bei fahrlässiges Verhalten kann ein Schaden ebenfalls abgewendet werden.
Zusätzlich werden auch Vermögensschäden gedeckt.
Gebäude–Bündel /Eigenheimversicherung:
für die Absicherung des fertigen Gebäudes (nicht des Inhaltes). Sie umfasst u.a. Schäden (Bündelversicherung) durch:
- Feuer, Sturm und Hagel, Austritt von Leistungswasser, Glasbruch
- Einbruch, Diebstahl (Gebäudebestandteile)
- Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz
- Nebengebäude (bis 30-50 m²)
- Rohbauversicherung (bei kleineren Um- Ausbauten)
Achtung: deckt nur Feuer, so dass bei größeren Bauvorhaben eine Bauwesendeckung zu empfehlen ist