D&O

Manager, die Verantwortung übernehmen und Entscheidungen fällen, sind immer mehr dem Risiko ausgesetzt, Fehler zu machen und dafür in Haftung genommen zu werden. Sie haften unbeschränkt mit Ihren ganzen Privatvermögen nicht nur für Ihr eigenes Verschulden, sondern auch für die Pflichtverletzung von anderen Managerkollegen.

Auch erfahrenen Managern unterlaufen Fehler.

Schutz dafür bietet die          Directors-and-Officers-Versicherung

(auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung).

Sie ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für

  • seine Organe (Aufsichtsrat, Vorstand, Geschäftsführung), und
  • leitenden Angestellten (Prokuristen)

abschließt. Diese sind für den Fall versichert, dass Sie während Ihrer betrieblichen Tätigkeit wegen einer Pflichtverletzung auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können.

Der Versicherungsschutz umfasst folgende Ansprüche:

  • den Anspruch auf Erstattung der Abwehrkosten für den Fall der unbegründeten Inanspruchnahme (Rechtsschutzfunktion), sowie
  • den Anspruch auf Freistellung von begründeten Schadensersatzforderungen (Freistellungsfunktion)

Bei den Ansprüchen unterscheidet man zwischen:

  • Innenhaftung (gegenüber der Gesellschaft bzw. dessen Organe/Eigentümer), und
  • Aussenhaftung (gegenüber Geschäftspartner, Kunden, Aufsichtsbehörden, usw…)

Ersetz werde Vermögensschäden, die während der Laufzeit der Versicherung erfolgen, wobei auch schon vorher verursachte Vermögensschäden (Rückwärtsdeckung), wie auch solche Schäden, die nach der Vertragsbeendigung (6 Monate – 3 Jahre) entstehen, gedeckt werden.

Vorsatz wird nicht gedeckt

WICHTIG

Es gibt auch D&O-Versicherungen, die der Manager für sich selber persönlich abschliessen kann. Damit kann sich auch ein einzelner Manager gegen strafrechtliche Verantwortung, aussergerichtliche Streitigkeiten (Manager-Rechtsschutz) und vor Anspruchsstellung einen Rechtsanwalt beauftragen (Manager-Haftpflicht).

Normale Deckungssummen: Euro 500.000 bis 5,0 Mio.